Prozessführung
Neben der außergerichtlichen Wahrnehmung der Interessen seiner Mandanten liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Büchs auf der Prozessführung. Er vertritt bundesweit, ist aber in erster Linie in Berlin tätig, wo die Kanzlei ihren Sitz hat.
Auch wenn sich nicht sicher vorhersagen lässt, wie ein gerichtliches Verfahren ausgehen wird, kann der Rechtsanwalt die Prozessrisiken im Voraus ermitteln und mit dem Mandanten erörtern. Eine Ungewissheit besteht häufig darin, dass auch innerhalb der Rechtsprechung von verschiedenen Gerichten gegensätzliche Meinungen vertreten werden. Der Ausgang eines Verfahrens kann also von der individuellen Rechtsauffassung eines Richters abhängen. Die unterschiedlichen Meinungen zu den entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind aber in den meisten Fällen vor Beginn eines Verfahrens bekannt. Sie werden in der Rechtsprechung und in der juristischen Literatur diskutiert, so dass der Rechtsanwalt sich damit vor der Entscheidung über die Aufnahme eines Rechtsstreits auseinandersetzen und die Erfolgsaussichten abschätzen kann. Eine größere Unsicherheit birgt die Sachverhaltsermittlung. Das Ergebnis einer Beweisaufnahme lässt sich in vielen Fällen nicht vorhersehen. Umso wichtiger ist das frühzeitige Sammeln von Beweismitteln für einen etwaigen späteren Prozess. Das ist zunächst Aufgabe des Mandanten. Der Rechtsanwalt bewertet auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Beweismittel die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung und führt gegebenenfalls die geeigneten Beweismittel ins Verfahren ein. Insbesondere aufgrund der Ungewissheit über den Ausgang einer Beweisaufnahme ist es gelegentlich auch im gerichtlichen Verfahren sinnvoll, eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits durch einen Vergleich anzustreben, um Rechtssicherheit zu erlangen und Prozessrisiken auszuschließen.