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Immobilienkaufvertrag

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Büchs liegt in der Beratung von Mandanten bei Kauf oder Verkauf von Immobilien.

 

Im Idealfall erfolgt eine anwaltliche Beratung schon vor der Beauftragung eines Notars mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs. Denn zu diesem Zeitpunkt kann noch am meisten Einfluss auf den Inhalt des späteren Kaufvertrags genommen werden.

 

Spätestens aber wenn ein notarieller Entwurf vorliegt, sollte dieser von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Zwar ist der Notar zur Neutralität verpflichtet und muss eine Vertragsgestaltung wählen, die den Interessen beider Vertragsparteien gerecht wird. Erfahrungsgemäß werden aber im notariellen Entwurf häufig Vorgaben der Vertragspartei umgesetzt, die den Notar ausgewählt hat, ohne dass der Gegenseite bewusst ist, inwieweit abweichende Gestaltungen möglich sind und welche rechtlichen Auswirkungen sie haben können.

 

Des Weiteren kann ein Rechtsanwalt Aufgaben übernehmen, die nicht zur notariellen Tätigkeit gehören. Dazu zählt beispielsweise die Prüfung mietrechtlicher Fragen, wenn vermietete Objekte Gegenstand eines Kaufvertrags sind. Vor allem aber dient die Beratung durch einen Rechtsanwalt allein den Interessen seines Mandanten, wohingegen der Notar, der einen Kaufvertrag erstellt und beurkundet, für beide Parteien tätig ist.

 

Über die reine Prüfung und Beratung hinaus kann der Rechtsanwalt auch mit den Vertragsverhandlungen und erforderlichenfalls mit der Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche beauftragt werden.

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