Immobilienkaufvertrag
Beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Immobilien erfolgt eine anwaltliche Beratung im Idealfall schon vor der Beauftragung eines Notars mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs. Denn zu diesem Zeitpunkt kann noch am meisten Einfluss auf den Inhalt des späteren Kaufvertrags genommen werden.
Auch wenn bereits ein notarieller Vertragsentwurf vorliegt, kann es sinnvoll sein, diesen von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Zwar gehört es zu den Aufgaben des den Kaufvertrag beurkundenden Notars, eine Vertragsgestaltung zu wählen, die den Interessen beider Vertragsparteien gerecht wird, und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren. Erfahrungsgemäß werden aber im notariellen Entwurf häufig Vorgaben der Vertragspartei umgesetzt, die den Notar ausgewählt hat, ohne dass der Gegenseite bewusst ist, inwieweit andere Gestaltungen möglich sind und welche rechtlichen Auswirkungen diese haben können.
Des Weiteren kann ein Rechtsanwalt Aufgaben übernehmen, die nicht zur notariellen Tätigkeit gehören. Dazu zählt beispielsweise die Prüfung mietrechtlicher Fragen, wenn vermietete Objekte Gegenstand eines Kaufvertrags sind. Vor allem aber dient die Beratung durch einen Rechtsanwalt allein den Interessen seines Mandanten, wohingegen der Notar, der einen Kaufvertrag erstellt und beurkundet, für beide Parteien tätig ist.
Über die reine Prüfung und Beratung zur Vertragsgestaltung hinaus kann der Rechtsanwalt auch mit den Vertragsverhandlungen beauftragt werden.
Wenn es beim Vollzug eines Immobilienkaufvertrags zu Schwierigkeiten kommt, macht Rechtsanwalt Büchs die Ansprüche seines Mandanten außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren geltend.