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Immobilienrecht

 

Rechtsanwalt Büchs berät Mandanten bei zivilrechtlichen Fragen zu Erwerb oder Veräußerung, Finanzierung und Nutzung von Immobilien einschließlich der Vermietung. Er befasst sich nur mit Immobilien, die in Deutschland belegen sind, und übernimmt im Immobilienrecht ausschließlich Mandate von in Deutschland ansässigen Personen beziehungsweise Gesellschaften.

 

In bestimmten Fällen kann auch eine Beratung zu verwaltungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Immobilie erfolgen, insbesondere im Bauordnungsrecht.

  • Nießbrauch
  • Werkvertragsrecht
  • Mietrecht
  • Bauordnungsrecht

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