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Immobilienrecht

 

Rechtsanwalt Büchs berät Mandanten bei zivilrechtlichen Fragen zu Erwerb oder Veräußerung, Finanzierung und Nutzung von Immobilien einschließlich der Vermietung. Der Erwerb beziehungsweise die Veräußerung einer Immobilie erfolgt meistens durch Kaufvertrag, durch Erbschaft oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, bei der insbesondere Immobilienvermögen unter Vorbehalt von Nutzungsrechten übertragen wird. Rechtsanwalt Büchs berät sowohl zu Fragen des Immobilienrechts als auch des Erbrechts. Der Erwerb in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung spielt eine untergeordnete Rolle. Auch hierzu berät Rechtsanwalt Büchs und vertritt Mandanten im Verfahren der Zwangs- oder Teilungsversteigerung. Des Weiteren bietet die Kanzlei Beratung zum Kreditrecht bei allen Themen an, die die Finanzierung einer Immobilie betreffen. Die Nutzung einer Immobilie führt hauptsächlich bei Vermietung zu Streitigkeiten, gelegentlich aber auch bei anderen Nutzungsrechten wie Nießbrauch oder Wohnrechten. Auch in diesem Bereich ist Rechtsanwalt Büchs tätig. Er befasst sich jedoch nur mit Immobilien, die in Deutschland belegen sind, und übernimmt im Immobilienrecht ausschließlich Mandate von in Deutschland ansässigen Personen beziehungsweise Gesellschaften.

  • Nießbrauch
  • Werkvertragsrecht
  • Mietrecht
  • Bauordnungsrecht

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