Immobilienrecht
Im Immobilienrecht berät Rechtsanwalt Büchs seine Mandanten bei zivilrechtlichen Fragen zu Erwerb oder Veräußerung, Finanzierung und Nutzung.
Der Erwerb beziehungsweise die Veräußerung einer Immobilie erfolgt meistens durch Kaufvertrag, durch Erbschaft oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, bei der insbesondere Immobilienvermögen unter Vorbehalt von Nutzungsrechten (Nießbrauch, Wohnungsrecht) übertragen wird. Rechtsanwalt Büchs berät sowohl zu Fragen des Immobilienrechts als auch des Erbrechts. Der Erwerb in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung spielt eine untergeordnete Rolle. Auch hierzu berät Rechtsanwalt Büchs und vertritt Mandanten im Verfahren der Zwangs- oder Teilungsversteigerung.
Rechtsanwalt Büchs befasst sich nur mit Immobilien, die in Deutschland belegen sind, und übernimmt im Immobilienrecht ausschließlich Mandate von in Deutschland ansässigen Personen beziehungsweise Gesellschaften.