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Erbrecht

 

Rechtsanwalt Büchs berät Mandanten im Erbrecht und vertritt ihre Interessen in Nachlassangelegenheiten, sofern auf den Erbfall das deutsche Erbrecht anzuwenden ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.

 

Eine Beratung zu steuerrechtlichen Fragen bietet die Kanzlei Büchs nicht an. Insbesondere bei der Testamentsgestaltung sollte daher ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden.

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